CareLit Fachartikel

Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahme

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 8 · S. 456 bis 462

Dokument
120549
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 8 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
456 bis 462
Erschienen: 2010-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Angeklagte F. hat sich der Misshandlung Schutzbefohlener in drei Fällen schuldig gemacht, indem er bei der Geschädigten W. mehrfach ruckartig in den Wundbereich gegriffen hat, ohne dass dies durch irgendeine pflegerische oder Heilbehandlung begründet gewesen wäre, den Geschädigten N. bewusst mit kaltem Wasser schwallartig unter erhöhtem Druck abgeduscht hat und die Geschädigte R. mit der Matratze mit Wucht so gegen die Wand drückte, dass diese Schmerzen verspürte.

Schlagworte

MISSHANDLUNG GERICHT SPEZIALMATRATZE VERLETZUNG WAND STATION WASSER DRUCK WOHNUNG RECHTSPRECHUNG EHE ZEIT WANGE FINGER ARBEIT MENSCHEN