CareLit Fachartikel
Entscheidend ist, ob auf das konkrete Arbeitsverhäitnis die PflegeArbbV anwendbar sind.
Kaminski, R.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 33
Dokument
120584
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Mindestlohn ist nun auch in der Pflege Gesetz geworden. In welchen Fällen er tatsächlich gilt, hängt davon ab, ob der betriebliche und persönliche Anwendungsbereich eröffnet ist. Mit diesem Thema muss sich jeder Betreiber einer stationären Pflegeeinrichtung auseinandersetzen. Am 1. August 2010 ist die Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) auf der Grundlage des ^ 11 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntC) in Kraft getreten. Die Aus-wirkungen auf Deutschlands Pflegeeinrichtungen sind erheblich.
Schlagworte
BETREIBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSRECHT
AUSBILDUNG
BEDARFSPLANUNG
BEHINDERTER
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
KRANKHEIT
REHABILITATION
LEBEN
MENSCHEN
KRANKENHÄUSER
TRAGEN
Altenheim
Hannover