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Beim Handy-Verbot bleibt der Betriebsrat außen vor

Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 34

Dokument
120585
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
34
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, wenn die Einrichtung die Nutzung von Privathandys während der Arbeitszeit generell untersagt. Dies gilt auch dann, wenn die private Nutzung während der Arbeitszeit zuvor jahrelang gestattet war.

Schlagworte

ARBEITSZEIT EINRICHTUNG ARBEITNEHMER MITARBEITER VERBOT PERSONALRAT ES ARBEITSLEISTUNG HANDYNUTZUNG Altenheim Hannover