CareLit Fachartikel
Beim Handy-Verbot bleibt der Betriebsrat außen vor
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 34
Dokument
120585
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, wenn die Einrichtung die Nutzung von Privathandys während der Arbeitszeit generell untersagt. Dies gilt auch dann, wenn die private Nutzung während der Arbeitszeit zuvor jahrelang gestattet war.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
EINRICHTUNG
ARBEITNEHMER
MITARBEITER
VERBOT
PERSONALRAT
ES
ARBEITSLEISTUNG
HANDYNUTZUNG
Altenheim
Hannover