CareLit Fachartikel

Die Änderungen der Bedarfsplanungsrichtlinie und ihre Bedeutung für die Rheumatologie

N.N. · Arthritis und Rheuma · 2019 · Heft 05 · S. 306-310

Dokument
1205877
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arthritis und Rheuma
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 05 / 2019
Jahrgang 39
Seiten
306-310
Erschienen: 2019-10-01 00:00:00
ISSN
0176-5167

Zusammenfassung

ZUSAMMENFASSUNG Am 01.07.2019 ist die „Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung“ (BPl-RL n. F.) in Kraft getreten. Sie definiert in § 8 erstmals die Ermittlung und Anpassung der jeweils bedeutsamen Verhältniszahlen für die unterschiedlichen Arztgruppen. Neu ist auch die Anpassung der Verhältniszahlen unter Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur auf der Grundlage eines „zellenbasierten“ Ansatzes (§ 9 Abs. 4 bis 7 BPl-RL n.F). Die Modifikation der Basisverhältniszahl durch den Morbiditätsfaktor führt zur Erh…

Schlagworte

Anpassung der „Bedarfsrichtlinie“ für Ärzte neue regionale Verhältniszahlen Quoten für Fachinternisten Nachbesetzungsmöglichkeiten für Rheumatologen Adaptation of the “Bedarfsplanungsrichtlinie” for physicians new regional ratios quotas for specialist internists additional establishment opportunities for rheumatologists Rheumatologie Arthritis und Rheuma