Die Änderungen der Bedarfsplanungsrichtlinie und ihre Bedeutung für die Rheumatologie
N.N. · Arthritis und Rheuma · 2019 · Heft 05 · S. 306-310
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZUSAMMENFASSUNG Am 01.07.2019 ist die „Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung“ (BPl-RL n. F.) in Kraft getreten. Sie definiert in § 8 erstmals die Ermittlung und Anpassung der jeweils bedeutsamen Verhältniszahlen für die unterschiedlichen Arztgruppen. Neu ist auch die Anpassung der Verhältniszahlen unter Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur auf der Grundlage eines „zellenbasierten“ Ansatzes (§ 9 Abs. 4 bis 7 BPl-RL n.F). Die Modifikation der Basisverhältniszahl durch den Morbiditätsfaktor führt zur Erh…