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SCHELLHASE, N.; · EHEALTHCOM, Frankfurt · 2007 · Heft 3 · S. 28 bis 30

Dokument
120590
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
EHEALTHCOM, Frankfurt
Autor:innen
SCHELLHASE, N.;
Ausgabe
Heft 3 / 2007
Jahrgang 2
Seiten
28 bis 30
Erschienen: 2007-03-01 00:00:00
ISSN
1862-7897
DOI

Zusammenfassung

Unstrittig ist, dass Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten als Heil-berufler zum Gesundheitswesen gehören. Aber auch ein Taxifahrer kann Teil der Gesundheitsversorgung sein, wenn er ärztlich verordnete Krankentransporte fährt. Bisher bekam der Taxifahrer nur ein Stück Papier in die Hand. Künftig wird er, wenn ein eRezept ausgestellt wird, dieses aus der elektronischen Gesundheitskarte auslesen müssen. Dazu benötigt er einen entsprechenden Ausweis. Bleibt die Frage, von wem er den bekommt.

Schlagworte

GESUNDHEITSWESEN APOTHEKER IDENTITÄT TELEMATIK MEDIZINISCHE PATIENTENKARTE ARBEITSGRUPPE BERUFE ZAHNÄRZTE GESUNDHEITSVERSORGUNG PAPIER HAND PATIENTEN WOHNUNG ZEIT VERTRÄGE SICHERHEIT