CareLit Fachartikel
HEILSAMES REGISTER
SCHELLHASE, N.; · EHEALTHCOM, Frankfurt · 2007 · Heft 3 · S. 28 bis 30
Dokument
120590
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unstrittig ist, dass Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten als Heil-berufler zum Gesundheitswesen gehören. Aber auch ein Taxifahrer kann Teil der Gesundheitsversorgung sein, wenn er ärztlich verordnete Krankentransporte fährt. Bisher bekam der Taxifahrer nur ein Stück Papier in die Hand. Künftig wird er, wenn ein eRezept ausgestellt wird, dieses aus der elektronischen Gesundheitskarte auslesen müssen. Dazu benötigt er einen entsprechenden Ausweis. Bleibt die Frage, von wem er den bekommt.
Schlagworte
GESUNDHEITSWESEN
APOTHEKER
IDENTITÄT
TELEMATIK
MEDIZINISCHE PATIENTENKARTE
ARBEITSGRUPPE
BERUFE
ZAHNÄRZTE
GESUNDHEITSVERSORGUNG
PAPIER
HAND
PATIENTEN
WOHNUNG
ZEIT
VERTRÄGE
SICHERHEIT