CareLit Fachartikel

Die Krankenhausfinanzierung im Hinblick auf besondere Aufgaben der Zentren und Schwerpunkte

Trefz, U.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2010 · Heft 7 · S. 57 bis 62

Dokument
120618
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Trefz, U.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 13
Seiten
57 bis 62
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Die Finanzierung der DRG-Krankenhäuser bei Erbringung allgemeiner Krankenhausleistungen soll im Rahmen eines durch-gängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems erfolgen. Die Abrechnung von Zuschlägen kann im Fallpauschalensystem nur eine Ausnahme darstellen. Als Tatbestände für die Vereinbarung von Zuoder Abschlägen hat der Gesetzgeber in § 17 b Abs. 1 Satz 4 KHG neben den Zentren und Schwerpunkten insbesondere die Notfallversorgung sowie die notwendige Aufnahme von Begleitpersonen im Krankenhaus erwähnt.

Schlagworte

KOSTEN KRANKENHAUS WAHRNEHMUNG SCHIEDSSTELLE FINANZIERUNG ANERKENNUNG Pflege- & Krankenhausrecht Melsungen