CareLit Fachartikel
Die Krankenhausfinanzierung im Hinblick auf besondere Aufgaben der Zentren und Schwerpunkte
Trefz, U.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2010 · Heft 7 · S. 57 bis 62
Dokument
120618
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Finanzierung der DRG-Krankenhäuser bei Erbringung allgemeiner Krankenhausleistungen soll im Rahmen eines durch-gängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems erfolgen. Die Abrechnung von Zuschlägen kann im Fallpauschalensystem nur eine Ausnahme darstellen. Als Tatbestände für die Vereinbarung von Zuoder Abschlägen hat der Gesetzgeber in § 17 b Abs. 1 Satz 4 KHG neben den Zentren und Schwerpunkten insbesondere die Notfallversorgung sowie die notwendige Aufnahme von Begleitpersonen im Krankenhaus erwähnt.
Schlagworte
KOSTEN
KRANKENHAUS
WAHRNEHMUNG
SCHIEDSSTELLE
FINANZIERUNG
ANERKENNUNG
Pflege- & Krankenhausrecht
Melsungen