CareLit Fachartikel

Die Krankenhausfinanzierung im Hinblick auf besondere Aufgaben der Zentren und Schwerpunkte

Trefz, U.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2010 · Heft 7 · S. 57 bis 62

Dokument
120618
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Trefz, U.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 13
Seiten
57 bis 62
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Die Finanzierung der DRG-Krankenhäuser bei Erbringung allgemeiner Krankenhausleistungen soll im Rahmen eines durch-gängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems erfolgen. Die Abrechnung von Zuschlägen kann im Fallpauschalensystem nur eine Ausnahme darstellen. Als Tatbestände für die Vereinbarung von Zuoder Abschlägen hat der Gesetzgeber in § 17 b Abs. 1 Satz 4 KHG neben den Zentren und Schwerpunkten insbesondere die Notfallversorgung sowie die notwendige Aufnahme von Begleitpersonen im Krankenhaus erwähnt.

Schlagworte

KOSTEN KRANKENHAUS WAHRNEHMUNG SCHIEDSSTELLE FINANZIERUNG ANERKENNUNG ES KRANKENHAUSPLANUNG PATIENTEN GESUNDHEIT HÖHE PRAXIS KÖRPERREGIONEN FORSCHUNG SCHREIBEN KRANKENHÄUSER