CareLit Fachartikel
Die Krankenhausfinanzierung im Hinblick auf besondere Aufgaben der Zentren und Schwerpunkte
Trefz, U.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2010 · Heft 7 · S. 57 bis 62
Dokument
120618
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Finanzierung der DRG-Krankenhäuser bei Erbringung allgemeiner Krankenhausleistungen soll im Rahmen eines durch-gängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems erfolgen. Die Abrechnung von Zuschlägen kann im Fallpauschalensystem nur eine Ausnahme darstellen. Als Tatbestände für die Vereinbarung von Zuoder Abschlägen hat der Gesetzgeber in § 17 b Abs. 1 Satz 4 KHG neben den Zentren und Schwerpunkten insbesondere die Notfallversorgung sowie die notwendige Aufnahme von Begleitpersonen im Krankenhaus erwähnt.
Schlagworte
KOSTEN
KRANKENHAUS
WAHRNEHMUNG
SCHIEDSSTELLE
FINANZIERUNG
ANERKENNUNG
ES
KRANKENHAUSPLANUNG
PATIENTEN
GESUNDHEIT
HÖHE
PRAXIS
KÖRPERREGIONEN
FORSCHUNG
SCHREIBEN
KRANKENHÄUSER