Kommt eine einheitliche Regelung?
Gisewski, J.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2010 · Heft 1 · S. 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der EU sind die Regeln über die Wiederaufbereitung von Einmal-Medizinprodukten sehr unterschiedlich ausgestaltet, in Frankreich und Spanien z.B. ist die Aufbereitung von für den einmaligen Gebrauch bestimmten Medizinprodukten aus-drücklich untersagt, in Italien und Großbritannien hingegen wird lediglich empfohlen, vom Wiederaufbereiten abzusehen, in Deutschland ist die Praxis unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich erlaubt. Viele Länder jedoch haben gar keine speziellen Vorschriften diesbezüglich. Die EU überlegt nun, eine einheitliche Regelung zu dieser Thematik zu entwickeln.