Management von Integrationsmodellen ... betriebswirtschaftlich überlegt
Poetsch, J.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2010 · Heft 1 · S. 9 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch die Änderung des § 140 b Abs. 1 SGB V durch das GKV-Mo-dernisierungsgesetz mit Wirkung zum 01.01.2004 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit implementiert, dass Managementgesell-schaften Vertragspartner von Kostenträgern beim Abschluss von Integrationsverträgen sein können. Dieses ist im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ein einmaliger Vorgang. An keiner anderen Stelle wird Personen oder Institutionen, die nicht Leistungserbringer sind, die Möglichkeit eingeräumt, direkt in das Leistungsgeschehen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung einzugreifen.