CareLit Fachartikel

Kabinettsentwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz verabschiedet

Ossen, P.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 1 · S. 909 bis 910

Dokument
120690
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ossen, P.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 102
Seiten
909 bis 910
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Am 22. September 2010 beschloss die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG). Die für die Krankenhäuser relevanten Regelungen entsprechen bis auf wenige Ausnahmen den bekannten Formulierungen des Referentenentwurfs. Das Einsparziel der Koalition in Höhe von 500 Mio. € im Krankenhausbereich ist unverändert. Auch für das GKV-FinG gilt jedoch das in der Politik anerkannte „struck-sche Gesetz, nach dem „kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es hineingekommen ist.

Schlagworte

POLITIK FINANZIERUNG GESETZ BUNDESREGIERUNG KRANKENHAUSBEREICH KRANKENVERSICHERUNG Das Krankenhaus Berlin