Kabinettsentwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz verabschiedet
Ossen, P.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 1 · S. 909 bis 910
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 22. September 2010 beschloss die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG). Die für die Krankenhäuser relevanten Regelungen entsprechen bis auf wenige Ausnahmen den bekannten Formulierungen des Referentenentwurfs. Das Einsparziel der Koalition in Höhe von 500 Mio. € im Krankenhausbereich ist unverändert. Auch für das GKV-FinG gilt jedoch das in der Politik anerkannte „struck-sche Gesetz, nach dem „kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es hineingekommen ist.