CareLit Fachartikel

Kabinettsentwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz verabschiedet

Ossen, P.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 1 · S. 909 bis 910

Dokument
120690
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ossen, P.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 102
Seiten
909 bis 910
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Am 22. September 2010 beschloss die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG). Die für die Krankenhäuser relevanten Regelungen entsprechen bis auf wenige Ausnahmen den bekannten Formulierungen des Referentenentwurfs. Das Einsparziel der Koalition in Höhe von 500 Mio. € im Krankenhausbereich ist unverändert. Auch für das GKV-FinG gilt jedoch das in der Politik anerkannte „struck-sche Gesetz, nach dem „kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es hineingekommen ist.

Schlagworte

POLITIK FINANZIERUNG GESETZ BUNDESREGIERUNG KRANKENHAUSBEREICH KRANKENVERSICHERUNG KRANKENHÄUSER HÖHE ROLLE PATIENTEN GESUNDHEITSVERSORGUNG DEUTSCHLAND DEMOGRAPHIE MORBIDITÄT GESUNDHEITSWESEN Das Krankenhaus