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Dürfen Krankenkassen bei Zahlungsstreitigkeiten Behandlungsunterlagen des Krankenhauses einsehen?

Leber, W.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 1 · S. 966 bis 969

Dokument
120698
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Leber, W.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 102
Seiten
966 bis 969
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Krankenhausträger müssen derzeit häufig ihre berechtigten Zahlungsansprüche gegenüber gesetzlichen Krankenversicher-ungen im Klageweg durchsetzen. Zur Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der durchgeführten stationären Maßnahmen ist das Sozialgericht oder ein gerichtlich zu bestellender Gutachter auf die Unterlagen des Krankenhauses angewiesen. Da das Krankenhaus nach der Rechtsprechung des Bundes Sozialgerichts11 (BSG) vorleis-tungspfiichtig ist, also erst die stationären Maßnahmen erbringen muss, um sodann seinen Zahlungsanspruch (unter Umständen einen Anspruch auf Abschlags-zahlungen) geltend machen zu kön…

Schlagworte

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