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Neues Strahlenschutzrecht: was ändert sich für die Nuklearmedizin

N.N. · Der Nuklearmediziner · 2019 · Heft 04 · S. 308-314

Dokument
1207123
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Nuklearmediziner
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 04 / 2019
Jahrgang 42
Seiten
308-314
Erschienen: 2019-12-01 00:00:00
ISSN
0723-7065

Zusammenfassung

Zusammenfassung Für die Anwender von radioaktiven Stoffen, die Betreiber von Röntgeneinrichtungen usw. gelten seit 31.12.2018 das Strahlenschutzgesetz und die neue Strahlenschutzverordnung. Die bisher vorgegebenen Regelungen der Strahlenschutzverordnung (2001) und der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin (2011) für die Nuklearmedizin finden sich jedoch meist unverändert in den neuen Regelungen wieder. Entgegen der seitherigen Gewohnheit hat der Gesetzgeber bei den Vorschriften nicht eine Aufzählung der zu beachtenden Regelungen wie ehemals in § 33 StrlSchV (2001) erstellt, sondern den Strahlenschutzverantwor…

Schlagworte

Strahlenschutzgesetz Strahlenschutzverordnung Strahlenschutzbeauftragter Kündigungsschutz Qualtitätssicherrung rechtfertigende Indikation Geräteeinweisung Schlüsselwörter Radiation Protection Act Radiation Protection Ordinance radiation protection expert dismissal protection quality assurance justifying training session Gesetz