Neues Strahlenschutzrecht: was ändert sich für die Nuklearmedizin
N.N. · Der Nuklearmediziner · 2019 · Heft 04 · S. 308-314
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Für die Anwender von radioaktiven Stoffen, die Betreiber von Röntgeneinrichtungen usw. gelten seit 31.12.2018 das Strahlenschutzgesetz und die neue Strahlenschutzverordnung. Die bisher vorgegebenen Regelungen der Strahlenschutzverordnung (2001) und der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin (2011) für die Nuklearmedizin finden sich jedoch meist unverändert in den neuen Regelungen wieder. Entgegen der seitherigen Gewohnheit hat der Gesetzgeber bei den Vorschriften nicht eine Aufzählung der zu beachtenden Regelungen wie ehemals in § 33 StrlSchV (2001) erstellt, sondern den Strahlenschutzverantwor…