Probleme des Prüfungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Befangenheit des Prüfers
Leuze, D.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 11 · S. 404 bis 410
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Befangenheit wird in aller Regel nur bei Richtern diskutiert. Es ist allgemein anerkannt, dass die Neutralität für die Richter „schlechthin konstituierend ist.1 Die Verfahrensbeteiligten haben einen Anspruch auf den von Art. 97 GG geforderten unabhängigen Richter.2 Nur der Richter, der Neutralität und Distanz in sich vereinigt, ist ein gesetzlicher Richter i.S.d. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG.3 Obwohl bei den unabhängigen Prüfern die Befangenheit nicht annähernd so breit diskutiert wird, wie bei den Richtern, ist es communis opinio, dass auch Prüfer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können.4 Die Mi…