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Probleme des Prüfungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Befangenheit des Prüfers

Leuze, D.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 11 · S. 404 bis 410

Dokument
120716
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Leuze, D.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 53
Seiten
404 bis 410
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Befangenheit wird in aller Regel nur bei Richtern diskutiert. Es ist allgemein anerkannt, dass die Neutralität für die Richter „schlechthin konstituierend ist.1 Die Verfahrensbeteiligten haben einen Anspruch auf den von Art. 97 GG geforderten unabhängigen Richter.2 Nur der Richter, der Neutralität und Distanz in sich vereinigt, ist ein gesetzlicher Richter i.S.d. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG.3 Obwohl bei den unabhängigen Prüfern die Befangenheit nicht annähernd so breit diskutiert wird, wie bei den Richtern, ist es communis opinio, dass auch Prüfer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können.4 Die Mi…

Schlagworte

GESUNDHEITSAMT FÜRSORGEPFLICHT RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG RECHT SELBSTSTAENDIGKEIT ESSEN UNIVERSITÄTEN FAKULTÄT EHE LÖSUNGEN ZULASSUNG CHARAKTER DRUCK ARBEIT VERHALTEN