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Zur Zulässiekeit der Vertretung des schwerbehinderten Arbeitnehmers durch (He Schwerbehindertenvertrauensperson im Verwaltungsverfahren vor dem Integrationsamt nach dem Rechtsdien…

Kuhhnann, E.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2010 · Heft 1 · S. 155 bis 157

Dokument
120725
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Kuhhnann, E.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
155 bis 157
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Der Begriff der Maßnahmen ist weit auszulegen. Infra-ge kommen alle personellen und sozialen Angelegenheiten, die mit der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Betrieb im Zusammenhang stehen. Als solche Maßnahmen kommen beispielsweise die Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen oder die Beschaffung technischer Arbeitshilfen in Betracht. Die Maßnahmen können einzelfallunabhängig der Gruppe der schwerbehinderten Menschen dienen oder auch einem einzelnen schwerbehinderten Arbeitnehmer zu Gute kommen. Dabei bezieht sich die Befugnis der Schwer-behindertenvertretung nicht nu…

Schlagworte

ARBEITNEHMER BEZIEHUNG BERATUNG BETRIEB TÄTIGKEIT UNTERNEHMEN MENSCHEN ES ARBEIT BEURTEILUNG RECHTSDIENSTLEISTUNGEN PERSONEN FAMILIE Behindertenrecht Stuttgart