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SGB IX § 84 Abs. 2 Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit - Betriebliches Eingliederungsmanagement keine Wirksamkeitsvoraussetzung

Behindertenrecht, Stuttgart · 2010 · Heft 1 · S. 172 bis 174

Dokument
120728
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
172 bis 174
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Das Verwaltungsgericht hat angenommen, die Zurru-hesetzungsverfügung leide nicht an durchgreifenden formellen Fehlern. Die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach §84 Abs. 2 SGB IX sei schon keine formelle Recht-mäßigkeitsvoraussetzung für die Versetzung in den Ruhestand gem. § 45 LBG NRW a. F.; zudem habe der Kläger ein ent-sprechendes Gesprächsangebot nicht wahrgenommen. In materieller Hinsicht habe die Bezirksregierung B. zu Recht die Dienstunfähigkeit des Klägers im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 LBG NRW a^ F. bejaht und als Rechtsfolge die vorzeitige Versetzung in den Ruhestan…

Schlagworte

ARBEITSUNFAEHIGKEIT URTEIL ARBEITGEBER KÜNDIGUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG RUHESTAND ZEIT ARBEITSPLATZ MENSCHEN PROGNOSE SCHREIBEN GESUNDHEITSZUSTAND UNTERLAGEN PSYCHIATRIE PSYCHOTHERAPIE