SGB IX § 84 Abs. 2 Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit - Betriebliches Eingliederungsmanagement keine Wirksamkeitsvoraussetzung
Behindertenrecht, Stuttgart · 2010 · Heft 1 · S. 172 bis 174
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Verwaltungsgericht hat angenommen, die Zurru-hesetzungsverfügung leide nicht an durchgreifenden formellen Fehlern. Die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach §84 Abs. 2 SGB IX sei schon keine formelle Recht-mäßigkeitsvoraussetzung für die Versetzung in den Ruhestand gem. § 45 LBG NRW a. F.; zudem habe der Kläger ein ent-sprechendes Gesprächsangebot nicht wahrgenommen. In materieller Hinsicht habe die Bezirksregierung B. zu Recht die Dienstunfähigkeit des Klägers im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 LBG NRW a^ F. bejaht und als Rechtsfolge die vorzeitige Versetzung in den Ruhestan…