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Die Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte und TV-Ärzte/VKA

Anton, C.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 1 · S. 503 bis 508

Dokument
120799
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Anton, C.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
503 bis 508
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

TV-Ärzte1 und TV-Ärzte/VKA2 regeln seit ihrem Inkrafttreten am 1. November bzw. 1. August 2006 die Arbeitsbedingungen der in der öffentlichen Krankenversorgung beschäftigten Ärzte. Kaum ein Aspekt der neuen Tarifkomplexe hat für so viel Unsicherheit in der Anwendung gesorgt, wie die Frage der Eingruppierung von Oberärzten. Die absehbare Folge waren zahlreiche hierauf gerichtete arbeitsgerichtliche Verfahren, die jedenfalls teilweise zu oberund höchstrichterlicher Meinungsbildung geführt haben. Dabei wurden die tariflichen Merkmale, die eine Eingruppierung als Oberarzt bedingen, in unterschiedlichem Maße konkreti…

Schlagworte

ARBEITGEBER EINGRUPPIERUNG URTEIL KRANKENHAUS FACHARZT TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG KRANKENHÄUSER UNSICHERHEIT PRAXIS FÜHRUNG ES NEPHROLOGIE NATUR FREIHEIT KRANKENHAUSVERWALTUNG