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Tarifeinheit - Vollzug der Rechtsprechungsänderung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 1 · S. 519

Dokument
120802
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
519
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Rechtsnormen eines Tarifvertrages, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten nach §3 Abs. l, §4 Abs. l TVG in den jeweiligen Arbeitsverhältnissen eines Betriebes unmittelbar. Diese durch das Tarifvertragsgesetz vorgesehene Geltung wird nicht dadurch verdrängt, dass für den Betrieb kraft Tarifgebundenheit des Arbeitgebers nach §3 Abs. l TVG mehr als ein Tarifvertrag gilt, für die jeweiligen Arbeitsver-hältnisse derselben Art im Falle der Tarif bindung eines oder mehrerer Arbeitnehmer allerdings jeweils nur ein Tarifvertrag - sog. Tarifpluralität.

Schlagworte

TARIFVERTRAG VERDRÄNGUNG UNTERNEHMEN BETRIEB BAT BEDARFSPLANUNG ARBEIT Zeitschrift für Tarifrecht München