Altersteilzeit - Gleichbehandlung -Vertragsänderung mit Rückwirkung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 1 · S. 528 bis 530
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitsvertragsparteien sind rechtlich nicht gehindert, das zwischen ihnen bereits begründete Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu ändern. Eine rückwirkende „Umwidmung oder Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis ist aus Steuerund sozialversicherungsrechtlichen Gründen grundsätzlich ausge-schlossen. Nur wenn die Vertragsänderung das Ergebnis einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist, aufgrund derer der Arbeitnehmer seinen rechtzeitig geltend gemachten Anspruch auf Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses mit Erfolg durchsetzt, darf das Arbeitsverhältnis mit Rückwi…