VBL-Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartner
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 1 · S. 533 bis 535
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenen-versorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Aufgabe des Senatsurteils vom 14.2.2007 - IV ZR 267/04 - VersR 2007, 676, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7.7.2009 - 1 BvR 1164/07 - VersR 2009, 1607). Demrartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht jedenfalls seit dem 1.1.2005 ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach §38 Abs.l VBLS sowie auf Sterbegeld gem. §85…