CareLit Fachartikel
Haftungsfragen im Hygienebereich - Hygienemängel gelten juristisch als „voll beherrschbare Risiken
Klein, M.; · Hygiene + Medizin, Wiesbaden · 2010 · Heft 1 · S. 361 bis 366
Dokument
120820
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der stetige Anstieg von Arzthaftpflichtverfahren ist auf eine Stärkung der Patientenrechte auch und gerade beim Verstoß gegen Hygienestandards zurückzuführen. Derartige Verstöße werden von der Rechtsprechung als „voll beherrschbare Risiken eingestuft, wenn sie nicht aus den Eigenheiten des menschlichen Organismus erwachsen, sondern durch den Klinikbetrieb oder die Arztpraxis gesetzt und durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsge-schehens objektiv voll beherrscht werden können.
Schlagworte
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
HYGIENE
INFEKTION
BUNDESGERICHTSHOF
AINS
PATIENTENRECHTE
WISSENSCHAFT
DOKUMENTATION
BEVÖLKERUNG
RISIKO
DESINFEKTION
LACK
DEUTSCHLAND
SICHERHEIT