CareLit Fachartikel

Haftungsfragen im Hygienebereich - Hygienemängel gelten juristisch als „voll beherrschbare Risiken

Klein, M.; · Hygiene + Medizin, Wiesbaden · 2010 · Heft 1 · S. 361 bis 366

Dokument
120820
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hygiene + Medizin, Wiesbaden
Autor:innen
Klein, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 35
Seiten
361 bis 366
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
0172-3790
DOI

Zusammenfassung

Der stetige Anstieg von Arzthaftpflichtverfahren ist auf eine Stärkung der Patientenrechte auch und gerade beim Verstoß gegen Hygienestandards zurückzuführen. Derartige Verstöße werden von der Rechtsprechung als „voll beherrschbare Risiken eingestuft, wenn sie nicht aus den Eigenheiten des menschlichen Organismus erwachsen, sondern durch den Klinikbetrieb oder die Arztpraxis gesetzt und durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsge-schehens objektiv voll beherrscht werden können.

Schlagworte

KRANKENHAUS ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG HYGIENE INFEKTION BUNDESGERICHTSHOF AINS PATIENTENRECHTE WISSENSCHAFT DOKUMENTATION BEVÖLKERUNG RISIKO DESINFEKTION LACK DEUTSCHLAND SICHERHEIT