CareLit Fachartikel
Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht: Zur Auslegung von Art. 12 derUN-Behindertenrechtskonvention
Bernstorff, J. von; Aichele, V.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2010 · Heft 1 · S. 199 bis 203
Dokument
120846
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Recht jedes Menschen auf gleiche Anerkennung vor dem Recht ist ein zentrales Menschenrecht. Die im Jahr 2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, die Konvention)1 bestätigt und konkretisiert in ihrem Art. 12 dieses Menschenrecht. Sie reagiert damit auf strukturelle Diskriminierungserfahrungen und rechtliche Hindernisse bei der Ausübung dieses Rechts durch Frauen und Männer mit Behinderungen in den meisten Staaten der Welt. Das Verständnis der Rechtsund Handlungsfähigkeit des Art. 12 wird im folgenden Beitrag erläutert
Schlagworte
RECHT
ANERKENNUNG
BEHINDERUNG
MENSCHENRECHTE
ENTSCHEIDUNG
EINWILLIGUNG
MENSCHEN
FRAUEN
MÄNNER
VERSTÄNDNIS
DEUTSCHLAND
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
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GESCHLECHT