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Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht: Zur Auslegung von Art. 12 derUN-Behindertenrechtskonvention

Bernstorff, J. von; Aichele, V.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2010 · Heft 1 · S. 199 bis 203

Dokument
120846
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Bernstorff, J. von; Aichele, V.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
199 bis 203
Erschienen: 2010-10-11 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Das Recht jedes Menschen auf gleiche Anerkennung vor dem Recht ist ein zentrales Menschenrecht. Die im Jahr 2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, die Konvention)1 bestätigt und konkretisiert in ihrem Art. 12 dieses Menschenrecht. Sie reagiert damit auf strukturelle Diskriminierungserfahrungen und rechtliche Hindernisse bei der Ausübung dieses Rechts durch Frauen und Männer mit Behinderungen in den meisten Staaten der Welt. Das Verständnis der Rechtsund Handlungsfähigkeit des Art. 12 wird im folgenden Beitrag erläutert

Schlagworte

RECHT ANERKENNUNG BEHINDERUNG MENSCHENRECHTE ENTSCHEIDUNG EINWILLIGUNG MENSCHEN FRAUEN MÄNNER VERSTÄNDNIS DEUTSCHLAND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG FREIHEIT BERLIN LEISTUNG GESCHLECHT