Zur Sterbehilfe
Bt PRAX Spezial, Köln · 2010 · Heft 1 · S. 226 bis 232
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
LG hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte verfolgt mit seiner auf die Sachrüge gestützten Revision die Aufhebung dos Urteils und seine Freisprechung. Die StA beanstandet mit ihrer auf die Sachrüge gestützten, zuungunsten des Angeklagten, eingelegten Revision die Strafzumessung. Das Rechtsmittel des Angeklagten hat in vollem Umfang Erfolg, das der Staatsanwaltschaft ist unbegründet. A. Das LG hat folgende Feststellungengetroffen: Der Angeklagte ist ein für den Fachbereich des Medizinrecht…