CareLit Fachartikel
Zur Rechtsbeschwerde zum BGH
Bt PRAX Spezial, Köln · 2010 · Heft 1 · S. 234
Dokument
120852
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rechtsbeschwerden oder andere Rechtsbehelfe zum BGH können in Betreuungsund Unterbringungssachen von einem Beteiligten formgerecht nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden. Dies gilt seit Inkrafttreten des FamFG ohne Ausnahme.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
GESETZ
Rechtsbeschwerden
Andere
Rechtsbehelfe
Unterbringungssachen
Einem
Beteiligten
Formgerecht
Einen
Zugelassenen
Rechtsanwalt
Eingelegt
Inkrafttreten
Bt PRAX Spezial
Köln