CareLit Fachartikel

Zum Ende des Heimvertrages

Bt PRAX Spezial, Köln · 2010 · Heft 1 · S. 235

Dokument
120853
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
235
Erschienen: 2010-10-11 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Das BVerwG hat entschieden, dass Heimverträge mit Bewohnern, die stationäre Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, stets mit dem Sterbetag des Bewohners enden. Vereinbarungen, die eine Fortgeltung des Vertrages darüber hinaus vorsehen und zur Fortzahlung des Heimentgeltes bzgl. der Unterkunft und der gesondert berechenbaren Investitionskosten verpflichten, dürfen mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung nicht geschlossen werden und sind unwirksam.

Schlagworte

PFLEGEVERSICHERUNG HEIMVERTRAG VERTRÄGE Bt PRAX Spezial Köln