CareLit Fachartikel
Zum Ende des Heimvertrages
Bt PRAX Spezial, Köln · 2010 · Heft 1 · S. 235
Dokument
120853
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BVerwG hat entschieden, dass Heimverträge mit Bewohnern, die stationäre Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, stets mit dem Sterbetag des Bewohners enden. Vereinbarungen, die eine Fortgeltung des Vertrages darüber hinaus vorsehen und zur Fortzahlung des Heimentgeltes bzgl. der Unterkunft und der gesondert berechenbaren Investitionskosten verpflichten, dürfen mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung nicht geschlossen werden und sind unwirksam.
Schlagworte
PFLEGEVERSICHERUNG
HEIMVERTRAG
VERTRÄGE
Bt PRAX Spezial
Köln