CareLit Fachartikel
Zur Abgabe einer Unterbringungssache
Bt PRAX Spezial, Köln · 2010 · Heft 1 · S. 235
Dokument
120854
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der zur Abgabe einer Unterbringungssache erforderliche Aufenthalt des Betroffenen im Bezirk des anderen Gerichts ist nicht von zeitlichen Vorgaben abhängig; auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen kommt es nicht an (Leitsatz der Redaktion).
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
UNTERBRINGUNG
Aufenthalt
Betroffenen
Abgabe
Unterbringungssache
Erforderliche
Bezirk
Anderen
Gerichts
Zeitlichen
Vorgaben
Abhängig
Gewöhnlichen
Bt PRAX Spezial