CareLit Fachartikel

Zum Heimbegriff

Bt PRAX Spezial, Köln · 2010 · Heft 1 · S. 236 bis 238

Dokument
120856
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
236 bis 238
Erschienen: 2010-10-11 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Im Vergütungsrecht ist eine Ideologische Auslegung des Heimbegriffs geboten, die auf der gesetzgeberischen Vorstellung beruht, dass der Aufwand des Betreuers sich erheblich danach unterscheidet, ob der Betreute zu Hause oder in einem Heim lebt. Die deutliche Verringerung der anfallenden Betreueraufgaben im Falle eines Heimaufent-haltes im Vergleich zu anderen Wohnformen beruht darauf, dass ein Heim herkömmlicherweise professionell, also von einer geschulten Heimleitung, und unter Heranziehung von ausgebildetem Pflegepersonal geführt wird. Daraus lässt sich umgekehrt herleiten, dass Wohnformen für Betreute, die e…

Schlagworte

BETREUUNG EINRICHTUNG PFLEGEPERSONAL ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF VERGÜTUNG FÜHRUNG HÖHE ZEIT ZULASSUNG ES VERSTÄNDNIS BEURTEILUNG LEISTUNG Bt PRAX Spezial Köln