Zum Heimbegriff
Bt PRAX Spezial, Köln · 2010 · Heft 1 · S. 236 bis 238
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Vergütungsrecht ist eine Ideologische Auslegung des Heimbegriffs geboten, die auf der gesetzgeberischen Vorstellung beruht, dass der Aufwand des Betreuers sich erheblich danach unterscheidet, ob der Betreute zu Hause oder in einem Heim lebt. Die deutliche Verringerung der anfallenden Betreueraufgaben im Falle eines Heimaufent-haltes im Vergleich zu anderen Wohnformen beruht darauf, dass ein Heim herkömmlicherweise professionell, also von einer geschulten Heimleitung, und unter Heranziehung von ausgebildetem Pflegepersonal geführt wird. Daraus lässt sich umgekehrt herleiten, dass Wohnformen für Betreute, die e…