CareLit Fachartikel
Probleme des Prüfungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Befangenheit des Prüfers
Leuze, D.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 11 · S. 404 bis 410
Dokument
120875
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Befangenheit wird in aller Regel nur bei Richtern diskutiert. Es ist allgemein anerkannt, dass die Neutralität für die Richter „schlechthin konstituierend ist.1 Die Verfahrensbeteiligten haben einen Anspruch auf den von Art. 97 GG geforderten unabhängigen Richter.2 Nur der Richter, der Neutralität und Distanz in sich vereinigt, ist ein gesetzlicher Richter i.S.d. Art. 101 Abs.l S. 2 GG.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
SELBSTSTAENDIGKEIT
RECHT
ESSEN
FÜRSORGEPFLICHT
UNIVERSITÄTEN
FAKULTÄT
EHE
LÖSUNGEN
ZULASSUNG
CHARAKTER
DRUCK
ARBEIT
VERHALTEN