CareLit Fachartikel
»Härtefallklausel«; Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts; Unabweisbarkeit eines Sonderbedarfs
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 1 · S. 600 bis 601
Dokument
120890
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beschwerde ist statthaft (§ 172 SGG), fristund formgerecht eingelegt (§ 173 SGG) und damit insgesamt zulässig. Sie ist jedoch unbegründet. Das Sozialgericht Freiburg (SG) hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Recht abgelehnt. Die Antragsgegnerin war nicht vorläufig zu verpflichten, dem Antragsteller bis zur Entscheidung in der Hauptsache 200, 80 Euro für die Wahrnehmung des Umgangsrechts alle zwei Wochen zu bewilligen, denn der Antragsteller hat einen Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht.
Schlagworte
BEDARFSPLANUNG
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
WAHRNEHMUNG
RECHTSPRECHUNG
GRUNDGESETZ
ZEIT
HÖHE
ELTERN
SCHULEN
ZFSH/SGB
Starnberg