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Ablehnungsgesuch gegen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; kein Instrument der Verfahrenskontrolle; Misstrauen gegen Unparteilichkeit; offensichtlich rechtsmissbräuchliches Ablehn…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 1 · S. 601 bis 603

Dokument
120891
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
601 bis 603
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Im Rechtstreit S 17 AS 331/06 hat die Beklagte nach Erledigung des Rechtsstreits die außergerichtlichen Kosten des Klägers übernommen. Der UdG hat die vom Klägerbevollmächtigten geltend gemachten Kosten mit Beschluss vom 9.11.2010 gekürzt. Mit dem am 14.12.2010 eingegangenen Ablehnungsgesuch vom selben Tage behauptet der Klägerbevollmächtigte Besorgnis der Befangenheit und führt zur Begründung aus, das BSG habe in seiner Entscheidung vom 1.7.2009 (4 B AS 21/09 R) »abschließend entschieden, wie die Gebühren zu berechnen« seien. Trotz Kenntnis dieses Urteils und diverser Rechtsmittel gegen seine Entscheidungen hab…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG URTEIL KOSTEN RECHTSMISSBRAUCH SELBSTSTAENDIGKEIT BEURTEILUNG VERHALTEN ZFSH/SGB Starnberg