Verfassungswidrigkeit der Grundleistungen für Asylbewerber; evident unzureichende Leistungen zur Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz; fehlende verfassungsgemäße Methode…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 1 · S. 604 bis 620
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der im Irak geborene Kläger ist Kurde und Sunnit. Seit dem 17.3-2003 hält er sich ununterbrochen in Deutschland auf. Sein am 19.3.2003 gestellter Asylantrag wurde mit Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 21.11.2003 abgelehnt. Ein Antrag auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens und auf Änderung der Feststellungen im Bescheid vom 21.11.2003 wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 27.7-2009 abgelehnt. Keiner der Bescheide stellte ein Abschiebungshindernis fest. Beide Bescheide wurden bestandskräftig. Der Kläger erhält regelmäßig verlängerte, a…