Ambulant betreute Wohnmöglichkeit; privat angemietete Wohnung; Restpflegegeld; örtlich und sachlich zuständiger Sozialhilfeträger
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 1 · S. 625 bis 627
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im November 2008 zog die Antragstellerin von F-Stadt in der Samtgemeinde E., die im Bezirk des beigeladenen Landkreises liegt, (zurück) nach Bremen, wohl weil ihr die Bewältigung des Alltags in ihrer alten Wohnung und in einer ländlich geprägten Gegend zunehmend schwerer fiel. In Bremen, wo sie bereits 1986 bis ca. 2001 wohnhaft war, bezog sie eine auch für eine Rollstuhlfahrerin geeignete Wohnung bei einem privaten Vermieter. Die Antragstellerin wird von der Assistenz-genossenschaft Bremen ambulant gepflegt. Eine Verbindung zwischen der Vermietung der Wohnung und dem genossenschaftlich organisierten Pflegediens…