CareLit Fachartikel

Ambulant betreute Wohnmöglichkeit; privat angemietete Wohnung; Restpflegegeld; örtlich und sachlich zuständiger Sozialhilfeträger

ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 1 · S. 625 bis 627

Dokument
120894
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
625 bis 627
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Im November 2008 zog die Antragstellerin von F-Stadt in der Samtgemeinde E., die im Bezirk des beigeladenen Landkreises liegt, (zurück) nach Bremen, wohl weil ihr die Bewältigung des Alltags in ihrer alten Wohnung und in einer ländlich geprägten Gegend zunehmend schwerer fiel. In Bremen, wo sie bereits 1986 bis ca. 2001 wohnhaft war, bezog sie eine auch für eine Rollstuhlfahrerin geeignete Wohnung bei einem privaten Vermieter. Die Antragstellerin wird von der Assistenz-genossenschaft Bremen ambulant gepflegt. Eine Verbindung zwischen der Vermietung der Wohnung und dem genossenschaftlich organisierten Pflegediens…

Schlagworte

BREMEN SOZIALHILFE PFLEGEGELD RECHTSPRECHUNG WOHNFORM SOZIALHILFETRÄGER WOHNUNG EINKOMMEN LEISTUNG HÖHE SCHREIBEN ARBEIT FRAUEN GESUNDHEIT REHABILITATION PERSONEN