CareLit Fachartikel

»Bildung« als Teilhaberecht; »Härtefallklausel«; Schülerbeförderungskosten; unabweisbarer atypischer Bedarf

ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 1 · S. 628 bis 630

Dokument
120895
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
628 bis 630
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die 1993 geborene Antragstellerin lebt mit ihrer Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft und bezieht vom Antragsgegner Leistungen nach dem SGB II. Mit Schreiben vom 8.7.2010 beantragte die Mutter als gesetzliche Vertreterin der noch minderjährigen Antragstellerin die Übernahme der Kosten für eine Busfahrkarte. Zur Begründung trug sie vor, dass die Antragstellerin ab dem 1.8.2010 die Fachoberschule in C-Stadt besuche und parallel dazu ein schulbezogenes Praktikum beim Amtsgericht A. mache. Auf Anforderung des Antragsgegners wurde der Praktikums vertrag eingereicht, aus dem sich ergab, dass die Antragstellerin das Pra…

Schlagworte

BILDUNG BEDARFSPLANUNG KOSTEN AUSBILDUNG GERICHT RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN HÖHE LEISTUNG ES LEBEN FREIHEIT SOZIOLOGIE BÜRGERRECHTE WISSEN DENKEN