»Bildung« als Teilhaberecht; »Härtefallklausel«; Schülerbeförderungskosten; unabweisbarer atypischer Bedarf
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 1 · S. 628 bis 630
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1993 geborene Antragstellerin lebt mit ihrer Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft und bezieht vom Antragsgegner Leistungen nach dem SGB II. Mit Schreiben vom 8.7.2010 beantragte die Mutter als gesetzliche Vertreterin der noch minderjährigen Antragstellerin die Übernahme der Kosten für eine Busfahrkarte. Zur Begründung trug sie vor, dass die Antragstellerin ab dem 1.8.2010 die Fachoberschule in C-Stadt besuche und parallel dazu ein schulbezogenes Praktikum beim Amtsgericht A. mache. Auf Anforderung des Antragsgegners wurde der Praktikums vertrag eingereicht, aus dem sich ergab, dass die Antragstellerin das Pra…