Das Obduktionsgespräch mit Hinterbliebenen
N.N. · Der Klinikarzt · 2020 · Heft 01/02 · S. 32-38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZUSAMMENFASSUNG Wenn ein Patient in der Obhut einer Klinik verstirbt, stehen die behandelnden Ärzte in der Pflicht, seinen Hinterbliebenen diese Nachricht angemessen zu übermitteln. Die Todesnachricht zu überbringen und quasi im gleichen Atemzug die Familienangehörigen um die Akzeptanz einer Obduktion zu bitten, gehört zu den schwierigeren kommunikativen Aufgaben, mit denen Krankenhausärzte beruflich konfrontiert werden, vergleichbar mit dem Thema Organspende oder dem Übermitteln einschneidender Diagnosen. Routine kommt dabei niemals auf und lässt sich wohl auch nicht entwickeln. Nicht nur Ärzte prädestinierter…