Weltweite Rechte für Menschen mit Behinderung
DEGENER, T.; · Pro Alter, Köln · 2010 · Heft 11 · S. 64 bis 70
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 3. Mai 2008 in Kraft. Die Behinderten-rechtskonvention gliedert sich in zwei Völkerrechtsverträge: das Übereinkommen mit 50 Artikeln und das Fakultativ-protokoll mit 18 Artikeln. Das Fakultativprotokoll enthält ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem sich Individuen oder Gruppen gegen erlebte Menschenrechtsverletzungen wehren können. Außerdem enthält es ein besonderes Untersuchungsverfahren für schwerwiegende Mensch…