Abgrenzung Arzneimittel/Lebensmittel (Ginkgo biloba-Getränk)
Dettling, H.-U.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 522 bis 527
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hat ein Produkt ab einer bestimmten Menge eine phar-makologische Wirkung, so ist es als Funktionsarzneimittel anzusehen, wenn davon auszugehen ist, dass diese Menge bei Einhaltung der normalen Vcrzchrge-wohnheiten aufgenommen wird. Eine auf dem Produkt angegebene Empfehlung, von dem Getränk täglich eine bestimmte, nicht präzise umschriebene Menge (hier: ein bis zwei Gläser) zu trinken, steht der Einordnung als Funktionsarzneimittel auch dann nicht entgegen, wenn diese Menge (bei Gläsern üblicher Größe) noch knapp unter der Grenze liegt, von der ab eine pharmakologi-sche Wirkung nachgewiesen ist.