Zur Verwechslungsgefahr zwischen „VIAGRA und „Viaguara
Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 528 bis 534
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin hat in erster Instanz zuletzt beantragt: 1. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung näher bezeichneter Ordnungsmittcl zu unterlassen, in Deutschland im geschäftlichen Verkehr das Zeichen „Viaguara für die Waren „alkoholische Getränke; Brandy, Cocktails, Liköre, Rum, Whiskey, Wein, Wodka zu benutzen, insbesondere das Zeichen „Viaguara auf den Waren „alkoholische Getränke; Brandy, Cocktails, Liköre, Rum, Whiskey, Wein, Wodka anzubringen, unter dem Zeichen „Viaguara die Waren „alkoholische Getränke; Brandy, Cocktails, Liköre, Rum, Whiskey, Wein, Wodka anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu d…