Zum Inverkehrbringen eines SHckstoffmonoxid-Stickstoffgasgemisches als Fertigarzneimittel
Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 542 bis 546
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unlauter im Sinne von §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG handelt insbesondere, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Das Inverkehrbringen der Stickstoffmonoxid-Stickstoff-gasgemische als Fertigarzneimittcl ohne entsprechende Zulassung verstößt gegen § 21 Abs. 1 AMG. Bei dem von der Antragsgegnerin an Krankenhäuser und Kliniken gelieferten Stickstoffmonoxid/Stickstoffgasgemisch handelt es sich um Fertigarzneimittel im Sinne des § 21 Abs. 1 AMG; die Antragsgegnerin verfügt nicht über eine arzncimittelrechtliche Zulassung…