CareLit Fachartikel

Zum Inverkehrbringen eines SHckstoffmonoxid-Stickstoffgasgemisches als Fertigarzneimittel

Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 542 bis 546

Dokument
120919
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
542 bis 546
Erschienen: 2010-10-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Unlauter im Sinne von §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG handelt insbesondere, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Das Inverkehrbringen der Stickstoffmonoxid-Stickstoff-gasgemische als Fertigarzneimittcl ohne entsprechende Zulassung verstößt gegen § 21 Abs. 1 AMG. Bei dem von der Antragsgegnerin an Krankenhäuser und Kliniken gelieferten Stickstoffmonoxid/Stickstoffgasgemisch handelt es sich um Fertigarzneimittel im Sinne des § 21 Abs. 1 AMG; die Antragsgegnerin verfügt nicht über eine arzncimittelrechtliche Zulassung…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL HERSTELLUNG ALTERNATIVE KRANKENHAUSAPOTHEKE KRANKENHAUS RECHTSPRECHUNG ZULASSUNG KRANKENHÄUSER STICKSTOFFMONOXID DEUTSCHLAND SCHWEDEN FRANKREICH ES ROLLE IMMUNSYSTEM HYPERTONIE