Vom Kinderwunsch zum Wunschkind
Jachertz, N.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2010 · Heft 1 · S. 1746 bis 1748
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Hamburger Strafrechtler Prof. Dr. Reinhard Merkel verteidigt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Präimplantationsdiagnostik (PID) ziemlich witzig so: Die Auffassung des BGH, die PID verstoße nicht gegen das Embryonenschutzgesetz, sei zwar formalrechtlich falsch, doch liege das Gericht rechtsethisch richtig. Denn das bewusste Gesetz sei hinsichtlich der PID dringend korrekturbedürftig. Es verbiete etwas, was an anderer Stelle erlaubt sei. Merkel verweist in seinem Aufsatz in der „FAZ vom 3. August auf den angeblichen Widerspruch zu § 218 a Absatz 2 Strafgesetzbuch, der die sogenannten Spätabtrei…