CareLit Fachartikel
Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifeinheit gekippt -> Arbeitgeber können nun mit mehreren Gewerkschaften Tarifverträge abschließen
Eyer, E.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 11 · S. 8
Dokument
120953
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland galt das Prinzip der Industriegewerkschaft, also „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag. Dieses Prinzip hatte zur Folge, dass es unternehmensweit eine Friedenspflicht für alle Mitarbeiter gab. Künftig sind in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
TARIFVERTRAG
BETRIEB
ARBEITGEBER
WETTBEWERB
MITARBEITER
GEWERKSCHAFTEN
DEUTSCHLAND
PILOTEN
ES
BERUFSGRUPPEN
DRUCK
ZEIT
BELEGSCHAFT
PRAXIS
EINKOMMEN