CareLit Fachartikel

Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifeinheit gekippt -> Arbeitgeber können nun mit mehreren Gewerkschaften Tarifverträge abschließen

Eyer, E.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 11 · S. 8

Dokument
120953
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Eyer, E.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
8
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland galt das Prinzip der Industriegewerkschaft, also „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag. Dieses Prinzip hatte zur Folge, dass es unternehmensweit eine Friedenspflicht für alle Mitarbeiter gab. Künftig sind in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich.

Schlagworte

UNTERNEHMEN TARIFVERTRAG BETRIEB ARBEITGEBER WETTBEWERB MITARBEITER GEWERKSCHAFTEN DEUTSCHLAND PILOTEN ES BERUFSGRUPPEN DRUCK ZEIT BELEGSCHAFT PRAXIS EINKOMMEN