CareLit Fachartikel
Erst prüfen und Alternativen bieten
Karninski, R.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 11 · S. 36 bis 38
Dokument
120959
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Arbeitsvertragsrecht strebt einen Interessenausgleich an Um diese Fragen zu beantworten, sollte man sich zunächst das Austauschverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Lohnzahlungspflicht vergegenwärtigen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die vom Arbeitnehmer angebotene Arbeit anzunehmen und zu entlohnen, wenn sie der vertraglich vereinbarten Art und Weise entspricht. Bietet der Arbeitnehmer eine andere oder verminderte Arbeitsleistung an, muss der Arbeitgeber sie nicht annehmen und nicht bezahlen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
KÜNDIGUNG
ARBEITNEHMER
TÄTIGKEIT
URTEIL
ARBEITSPLATZ
ARBEITSBELASTUNG
ARBEITSLEISTUNG
ES
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
PROGNOSE
MENSCHEN
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