CareLit Fachartikel
Ermächtigte Krankenhausärzte
Isabel Häser · Der Klinikarzt · 2019 · Heft 08/09 · S. 324-325
Dokument
1209666
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) bestätigt eine Entscheidung des Berufungsausschusses, der die Überweisungsbefugnis eines ermächtigten Arztes einschränkte (Urteil vom 14.11.2018, Az.: L 11 KA 50/17). Das Heranziehen seines bisherigen Überweisungsverhaltens für die Entscheidung ist nicht zu beanstanden.
Schlagworte
Entscheidung
Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen
Bestätigt
Berufungsausschusses
Überweisungsbefugnis
Ermächtigten
Arztes
Einschränkte
Urteil
Heranziehen
Seines
Der Klinikarzt