CareLit Fachartikel
Personalgestellung durch eine Schwesternschaft
Großkopf, V.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2010 · Heft 11 · S. 1132 bis 1134
Dokument
121003
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aufnahme eines zur Erbringung von Pflegediensten verpflichteten Mitglieds in eine DRK-Schwesternschaft ist eine Einstellung und unterliegt der Mitbestimmung des bei der Schwesternschaft gebildeten Betriebsrats. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied im Wege der Personalgestellung als Pflegekraft in einer Einrichtung eines Dritten eingesetzt werden soll.
Schlagworte
SCHWESTERNSCHAFT
EINSTELLUNG
ARBEITNEHMER
PERSONALRAT
AUFNAHME
KRANKENPFLEGER
KRANKENHÄUSER
ARBEITSVERHÄLTNIS
KRANKENPFLEGE
PERSONEN
RECHTSPRECHUNG
ALTENPFLEGE
GEBURTSHILFE
MENSCHEN
SCHREIBEN
ESSEN