CareLit Fachartikel

Personalgestellung durch eine Schwesternschaft

Großkopf, V.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2010 · Heft 11 · S. 1132 bis 1134

Dokument
121003
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Großkopf, V.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
1132 bis 1134
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Die Aufnahme eines zur Erbringung von Pflegediensten verpflichteten Mitglieds in eine DRK-Schwesternschaft ist eine Einstellung und unterliegt der Mitbestimmung des bei der Schwesternschaft gebildeten Betriebsrats. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied im Wege der Personalgestellung als Pflegekraft in einer Einrichtung eines Dritten eingesetzt werden soll.

Schlagworte

SCHWESTERNSCHAFT EINSTELLUNG ARBEITNEHMER PERSONALRAT AUFNAHME KRANKENPFLEGER KRANKENHÄUSER ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKENPFLEGE PERSONEN RECHTSPRECHUNG ALTENPFLEGE GEBURTSHILFE MENSCHEN SCHREIBEN ESSEN