CareLit Fachartikel
Internetrecht für Hebammen | Teil 3 Gefahr der Abmahnung
Diefenbacher, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2010 · Heft 11 · S. 72
Dokument
121023
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Problematisch kann die ungeprüfte Verwendung von Hyperlinks sein, wenn die Inhalte nicht korrekt sind. Hyperlinks sind Querverweise auf eine andere Internetseite. Sicherlich muss sich eine Hebamme nicht dagegen wehren, dass andere Homepagebetreiber durch Hyperlinks auf die Internetseite der Hebamme verweisen.
Schlagworte
HEBAMME
ABMAHNUNG
MARKETING
RECHT
STATION
VERLETZUNG
ES
SCHREIBEN
WERBUNG
VERHALTEN
NAMEN
Deutsche Hebammen Zeitschrift
Hannover