Orthopädisch-unfallchirurgische Begutachtung unter besonderer Berücksichtigung von Schmerz
N.N. · Arthritis und Rheuma · 2020 · Heft 02 · S. 91-97
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Begutachtung unter besonderer Berücksichtigung von Schmerz kann nicht schematisch erfolgen. Sie muss stets auf den Einzelfall ausgerichtet sein und die gesamte biografische Anamnese mit einbeziehen, zum Beispiel auch die tatsächlich durchgeführten Therapiemaßnahmen und deren Ergebnis, Auswirkungen auf Alltagsaktivitäten sind so genau wie möglich zu ermitteln. Weiterhin ist dann eine Beurteilung des Schweregrades zur Störung ebenso durchzuführen wie eine Abgrenzung gegenüber Aggravation und Simulation. Nachvollziehbar und unter Berücksichtigung geeigneter Instrumente ist die Überprüfung der Ko…