CareLit Fachartikel

Frist und Frust

BIERTHER, I.; · Altenpflege, Hannover · 2010 · Heft 11 · S. 46 bis 47

Dokument
121051
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
BIERTHER, I.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 35
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Neuere Gerichtentscheidungen machen es unmissverständlich klar: Hat der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten, sollte er es auf keinen Fall unterlassen, die Kündigungsfrist zu überprüfen. Deren Länge richtet sich in der Regel nach der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. Hier gilt die Faustformel: Je länger ein Mitarbeiter in einem Betrieb beschäftigt war, umso länger ist seine Kündigungsfrist. Ist arbeitsvertraglich nichts vereinbart, so gilt nach dem Gesetz für die Kündigung durch den Arbeitnehmer eine Frist von vier Wochen zur Mitte oder zum Ende des Kalendermonats. Für die Kündigung durch den Arbeitgeber ge…

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER MITARBEITER ENTSCHEIDUNG UNTERNEHMEN ARBEITSVERHÄLTNIS MENSCHEN LUXEMBURG RICHTLINIE RECHTSPRECHUNG ESSEN TELEFON ZEIT Altenpflege Hannover