Digitale-Versorgung-Gesetz ermöglicht Apps auf Rezept
N.N. · Die Rehabilitation · 2020 · Heft 02 · S. 70
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit kurzem können Ärzte bestimmte digitale Gesundheitsanwendungen, z. B. Gesundheits- oder Medizin-Apps, verschreiben. Apps, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) u. a. auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft und in das „Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen“ aufgenommen wurden, kommen in eine einjährige Testphase, in der die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der App tragen. Die Anbieter der Software müssen in dieser Zeit nachweisen, dass diese zu einer besseren medizinischen Versorgung der Nutzer beiträgt. Bislang gibt es für Gesundheits-Apps noch…