CareLit Fachartikel

Digitale-Versorgung-Gesetz ermöglicht Apps auf Rezept

N.N. · Die Rehabilitation · 2020 · Heft 02 · S. 70

Dokument
1210511
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Rehabilitation
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 02 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
70
Erschienen: 2020-04-01 00:00:00
ISSN
0034-3536

Zusammenfassung

Seit kurzem können Ärzte bestimmte digitale Gesundheitsanwendungen, z. B. Gesundheits- oder Medizin-Apps, verschreiben. Apps, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) u. a. auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft und in das „Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen“ aufgenommen wurden, kommen in eine einjährige Testphase, in der die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der App tragen. Die Anbieter der Software müssen in dieser Zeit nachweisen, dass diese zu einer besseren medizinischen Versorgung der Nutzer beiträgt. Bislang gibt es für Gesundheits-Apps noch…

Schlagworte

Ärzte Arzneimittel Medizinprodukte Gesetz Die Rehabilitation