CareLit Fachartikel
Heim muss Bewohner förmlich zum Höherstufungsantrag auffordern
Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 9
Dokument
121072
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Heimträger kann von der Pflegekasse die Zahlung des Pflegesatzes einer höheren Pflegeklasse nur dann verlangen, wenn der Hilfebedarf des Versicherten eine höhere Pflegestufe rechtfertigt. Eine eventuelle Zahlungsklage hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn das Heim den Bewohner förmlich aufgefordert hat, bei seiner Pflegekasse die Höherstufung zu beantragen.
Schlagworte
KRANKENKASSE
PFLEGESTUFE
HEIMTRÄGER
HEIMBEWOHNER
RECHTSPRECHUNG
TOD
CHARAKTER
HÖHE
GEWALT
Care konkret
Hannover