CareLit Fachartikel

Hier ist die Kreativität des Pflegedienstes gefragt

Visser, P.; · Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 12

Dokument
121073
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Visser, P.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 13
Seiten
12
Erschienen: 2010-10-29 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Die Betreuungsleistungen nach § 45 b im SGB XI sind nicht Bestandteil des Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI und demnach auch nicht in den Vergütungsvereinbarungen der ambulanten Pflegedienste verhandelt. Die Forderungen zur Dokumentation und Abrechnung gelten hier nicht. Außer den beiden Kriterien der qualitätsgesi-cherten Leistungserbringung und der Zusätzlichkeit zum Angebot nach § 36 (Pflegesachleistung) ist der ambulante Pflegedienst als Leistungserbringer keinen weiteren Auflagen unterlegen. So sind dem Betreuungsangebot weder inhaltlich noch preislich Grenzen gesetzt. Dies ermöglicht und fordert eine g…

Schlagworte

BETREUUNG DOKUMENTATION LEISTUNGSABRECHNUNG VEREINBARUNG VERSORGUNGSBEREICH ZEIT KREATIVITÄT RICHTLINIE PERSONEN PATIENTEN GEWOHNHEITEN Care konkret Hannover