Hier ist die Kreativität des Pflegedienstes gefragt
Visser, P.; · Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Betreuungsleistungen nach § 45 b im SGB XI sind nicht Bestandteil des Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI und demnach auch nicht in den Vergütungsvereinbarungen der ambulanten Pflegedienste verhandelt. Die Forderungen zur Dokumentation und Abrechnung gelten hier nicht. Außer den beiden Kriterien der qualitätsgesi-cherten Leistungserbringung und der Zusätzlichkeit zum Angebot nach § 36 (Pflegesachleistung) ist der ambulante Pflegedienst als Leistungserbringer keinen weiteren Auflagen unterlegen. So sind dem Betreuungsangebot weder inhaltlich noch preislich Grenzen gesetzt. Dies ermöglicht und fordert eine g…