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Optimieren Sie Ihr Pflegestufenmanagement durch erfolgreiche Widersprüche (Teil 2) Widerspruch gleich einlegen - Begründung nachreichen

Franke, N.; · Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 6

Dokument
121077
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Franke, N.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 13
Seiten
6
Erschienen: 2010-10-15 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Um eine erfolgversprechende Widerspruchsbegründung gegen den Einstufungsbescheid abzugeben, ist es notwendig, dass Ihnen das MDK-Gutachten vorliegt - und zwar das gesamte, nicht nur ein Auszug. Legen Sie grundsätzlich jedoch immer sofort Widerspruch ein.

Schlagworte

GUTACHTEN MDK VOLLMACHT GESETZ PFLEGEDOKUMENTATION PROBLEM Widerspruch Erfolgversprechende Widerspruchsbegründung Gegen Einstufungsbescheid Abzugeben Notwendig Ihnen Mdk-Gutachten Vorliegt