CareLit Fachartikel
Verfahrenspfleger mit Fachkenntnissen vertritt Bewohnerinteressen
Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 9
Dokument
121079
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Freiheitsentziehende Maßnahmen basieren grundsätzlich auf einem richterlichen Beschluss und müssen alle zwei Jahre neu beantragt und überprüft werden. Beim „Werdenfelser Weg wird für das gerichtliche Genehmigungsverfahren ein so genannter Verfahrenspfleger eingesetzt, der pflegefachliches Wissen mitbringt und in rechtlichen Belangen geschult wird.
Schlagworte
HEIMBEWOHNER
PILZ
FIXIERUNG
HEIMAUFSICHT
PROBLEM
PSYCHOPHARMAKA
Verfahrenspfleger
Freiheitsentziehende
Maßnahmen
Basieren
Grundsätzlich
Einem
Richterlichen
Beschluss
Müssen
Jahre