CareLit Fachartikel
Einnahme von immunsupprimierenden Medikamenten
N.N. · Der Klinikarzt · 2020 · Heft 06 · S. 238
Dokument
1210840
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erstmals, seitdem das Bundesverfassungsgericht Ende Februar den § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für nichtig erklärt hat, hat ein Sterbehilfeverein einem Bewohner eines Altenheims in Norddeutschland bei der Selbsttötung assistiert. Dieser Fall macht in besorgniserregender Weise klar, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das schwebende neue Gesetzesverfahren von Sterbehilfevereinen genutzt werden, um ein regelhaftes Angebot nach ihrem Zuschnitt zu fordern.
Schlagworte
Selbsttötung
Erstmals
Seitdem
Bundesverfassungsgericht
Februar
Verbot
Geschäftsmäßigen
Förderung
Nichtig
Erklärt
Sterbehilfeverein
Einem
Der Klinikarzt